Qualitätskatalog

Gesetzlich müssen mindestens 51% der Vergünstigungen an die Krankenversicherer weitergegeben werden; bis zu 49% können gegen Nachweis von Qualitätsverbesserungsmassnahmen in den Arztpraxen eingesetzt werden. Die einbehaltenen Mittel sollen dazu beitragen, dass die Behandlungsqualität gesteigert wird.

proQura unterstützt ambulant tätige Spezialärzte dabei, diese Vorgaben korrekt umzusetzen. Zentrales Element ist der Qualitätskatalog. Dieser besteht aus fachübergreifenden und fachspezifischen Massnahmen.

Alle Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit Experten der Fachgesellschaften entwickelt, sind evidenzbasiert, praxisnah und werden jährlich dem BAG und den Krankenversicherungen unterbreitet.

Für jede Qualitätsmassnahme enthält der Katalog:

  • einen detaillierten Beschrieb
  • eine evidenzbasierte Wirkungshypothese
  • Anweisungen und Hinweise zur Dokumentation

Der aktuelle Qualitätskatalog

Warum braucht es den Qualitätskatalog?

Nur wer nachweislich Qualitätsverbesserungsmassnahmen umsetzt, darf einen Teil der Rabatte einbehalten. Dafür sind zwei Dinge entscheidend:

  • Wissenschaftlich fundierte Massnahmen, die die Behandlungsqualität verbessern und praxisnah umsetzbar sind.
  • Überprüfbare Dokumentation, dass die Massnahmen in der Arztpraxis durchgeführt wurden.

Wie werden die Qualitätsmassnahmen entwickelt und gepflegt?

Die Qualitätsmassnahmen werden in Zusammenarbeit mitmedizinischen Fachgesellschaften erstellt und laufend aktualisiert. Jede Massnahme wird von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut geprüft. Nur Massnahmen mit klar belegter Evidenz wurden in den Katalog aufgenommen. Jährlich werden die Massnahmen dem BAG und den Krankenversicherern vorgelegt. Von 57 Massnahmen wurden seit 2020 deren 54 unverändert im proQura Qualitätskatalog belassen.