Qualitätskatalog

Gesetzlich müssen mindestens 51% der Vergünstigungen an die Krankenversicherer weitergegeben werden; bis zu 49% können gegen Nachweis von Qualitätsverbesserungsmassnahmen in den Arztpraxen eingesetzt werden. Die einbehaltenen Mittel sollen dazu beitragen, dass die Behandlungsqualität gesteigert wird.

proQura unterstützt ambulant tätige Spezialärzte dabei, diese Vorgaben korrekt umzusetzen. Zentrales Element ist der Qualitätskatalog. Dieser besteht aus fachübergreifenden und fachspezifischen Massnahmen.

Alle Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit Experten der Fachgesellschaften entwickelt, sind evidenzbasiert, praxisnah und werden jährlich dem BAG und den Krankenversicherungen unterbreitet.

Für jede Qualitätsmassnahme enthält der Katalog:

  • einen detaillierten Beschrieb
  • eine evidenzbasierte Wirkungshypothese
  • Anweisungen und Hinweise zur Dokumentation