Kritisch hinterfragt
Rabatte auf Medikamente: Warum gibt es sie, wie funktionieren sie und wer profitiert davon? Wo bleibt die Transparenz? Angesichts der steigenden Gesundheitskosten ist kritisches Nachfragen wichtig.
Rabatte auf Medikamente: Warum gibt es sie, wie funktionieren sie und wer profitiert davon? Wo bleibt die Transparenz? Angesichts der steigenden Gesundheitskosten ist kritisches Nachfragen wichtig.
Tatsächlich geschieht beides gleichzeitig: Das BAG senkt die Preise der Medikamente periodisch, die Pharmafirmen geben trotzdem Rabatte – in erster Linie, um sich so einen Wettbewerbsvorteil bei ihren Kunden (Spitäler, Arztpraxen, Apotheken usw.) zu sichern.
Theoretisch ja – praktisch ist das im aktuellen Umfeld allerdings illusorisch. Die Hersteller würden schlichtweg keine Rabatte mehr gewähren, wenn sie davon ausgehen müssten, dass 100% der Rabatte an die Krankenversicherer gehen. Eine solche Regelung wäre nur umsetzbar, wenn man die Pharmafirmen gesetzlich dazu zwingen würde.
Das Parlament hatte dies in der Beratung der Gesetzesrevision erkannt und einen gutschweizerischen Kompromiss erzielt: Mehr als die Hälfte der Rabatte fliesst an die Kassen und entlastet die Prämien. Den Rest können die Leistungserbringer einbehalten, allerdings nur, wenn sie diese Gelder nachweislich Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der Behandlung einsetzen.
Die per 2020 vom eidgenössischen Parlament verabschiedete neue Regelung zu den Arzneimittelrabatten sieht vor, dass das BAG, Krankenversicherer und die jeweiligen Leistungserbringer Einblick in die Rabatte haben. Für diese Akteure sind die Vergünstigungen komplett transparent, bis auf Stufe der einzelnen Arztpraxis und eines einzelnen Arzneimittels. Damit ist Transparenz und Kontrolle der gewährten Rabatte unter gleichzeitiger Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Industrie gewährleistet.
Qualität entsteht nicht von allein. Kontinuierliche Verbesserungen der Qualität der Behandlung brauchen Zeit, personellen Einsatz und finanzielle Mittel – der Arzttarif deckt nur einen kleinen Teil davon ab. Mit der neuen Regelung stehen Mittel zur Verfügung, die gezielt in Qualitätsprojekte investiert werden können.
Alle im proQura Qualitätskatalog aufgeführten Qualitätsmassnahmen basieren auf wissenschaftlicher Evidenz und Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften. Jede Massnahme wird von einem unabhängigen wissenschaftlichen Institut geprüft.
Aufgrund der wissenschaftlichen Evidenz kann davon ausgegangen werden, dass die Qualitätsmassnahmen einen positiven Effekt auf die Behandlungsqualität haben. So kommen die Massnahmen den Patientinnen und Patienten zugute.
Einzelne behaupten, die Massnahmen zur Qualitätsverbesserung seien zu wenig substanziell, und es handle sich teilweise um Massnahmen, die die Ärzte ohnehin ergriffen oder ergreifen müssten. Beides ist nicht korrekt: Alle Massnahmen unterliegen einer unabhängigen wissenschaftlichen Prüfung. Viele Massnahmen sind praktisch identisch mit den von den Spitälern im Rahmen derselben Gesetzgebung umgesetzten Massnahmen, vgl. hierzu Qualitätsverbesserungsmassnahmen H+. Ein paar Beispiele mögen dies verdeutlichen: Qualitätszirkel, PROMs (Patient-Reported Outcome Measures), CIRS (Critical Incident Reporting System) – allesamt sind sowohl im proQura Katalog wie auch im H+-Katalog aufgeführt. Und: Nein, die Arztpraxen machen das nicht einfach ohnehin schon, und sie werden dafür auch nicht anderweitig entschädigt, das ist gesetzlich klar geregelt. Genau hierfür können sie die Gelder einsetzen, die sie via proQura einbehalten. Davon profitieren unmittelbar die von ihnen behandelten Patienten.
Die Massnahmen zur Qualitätsverbesserung müssen so ausgestaltet sein, dass möglichst viele Arztpraxen daran teilnehmen können. Wenn die Latte zu hoch angesetzt würde, d.h. nur noch ganz wenige, sehr schwer umsetzbare Qualitätsmassnahmen zugelassen würden, dann könnten diese nur noch vereinzelte Arztpraxen umsetzen. Dies hätte zur Folge, dass nur noch wenige Ärzte am Qualitätsprogramm teilnähmen und somit praktisch keine Rabatte mehr an die Krankenkassen weitergeleitet würden. Umsetzbare Qualitätsmassnahmen und deren Evaluation werden gegenwärtig durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet (siehe unten).
Die Kontrolle, ob ein Leistungserbringer die von ihm einbehaltenen Rabattanteile tatsächlich für Qualitätsverbesserung eingesetzt hat, obliegt dem BAG (Aufsichtsbehörde) und den einzelnen Krankenkassen. proQura liefert die Daten dem BAG und den Krankenkassen so, dass diese bis auf Stufe eines einzelnen Leistungserbringers entsprechende Kontrollen vornehmen können.
proQura erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. proQura stellt sicher, dass 100% der Rabatte an die Krankenversicherer und an die bei proQura teilnehmenden Ärzte gehen, und dass der von den Arztpraxen einbehaltene Anteil ausschliesslich für die Verbesserung der Qualität der Behandlung eingesetzt wird.
proQura erfüllt alle formalen und quantitativen Anforderungen des BAG an die Berichterstattung. Bei den qualitativen Anforderungen und den Anforderungen des BAG zur externen Evaluation gibt es noch offene Punkte – nicht nur für proQura, das betrifft alle anderen Betriebsorganisationen gleichermassen. In einer von der FMH initiierten Arbeitsgruppe – mit BAG, FMH, Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer, Betriebsorganisationen wie Pro Medicus und Vertreter von Hausarztnetzwerken werden tragfähige Lösungen erarbeitet.
Basierend auf dem Prüfbericht des BAG zur Berichtsperiode 2023 wurden 2024 drei Qualitätsmassnahmen aus dem proQura Qualitätskatalog gestrichen. Weitere Anpassungen am System sind denkbar – insbesondere nach Vorliegen der Empfehlungen der oben erwähnten Arbeitsgruppe.
100% der Vergünstigungen gehen an die Krankenversicherer und an die bei proQura teilnehmenden Ärzte. Kein einziger Franken der Rabatte verbleibt bei der Betriebsgesellschaft. Sämtliche weitergeleiteten Rabatte – das sind stets mindestens 51%, aktuell sogar 55% – fliessen regulär nach KVG und VITH an die Krankenkassen zur Prämiensenkung. Das heisst alle Patienten profitieren von dieser kostensenkenden Massnahme. proQura liefert die Rabatt-Angaben zudem den Kassen so, dass sie diese dem einzelnen Patienten zuweisen und weiterleiten können. Jeder einzelne Patient könnte demnach bei seiner Krankenkasse Einsicht verlangen.
proQura finanziert sich nicht aus den Arzneimittelrabatten. Die laufenden Kosten von proQura tragen ausschliesslich die teilnehmenden Ärzte – durchschnittlich rund CHF 100 pro Monat pro Arzt. Die Entwicklung des Systems wird von der Betriebsgesellschaft getragen, unterstützt durch Beiträge der Industrie.
Weder Staat noch Verbände bieten den Arztpraxen eine Institution, die für sie die gesetzlichen Regeln zur Rabattweitergabe umsetzt. Für einzelne Ärzte ist eine Umsetzung im Alleingang praktisch unmöglich. Deshalb wurde für spezialisierte Fachärzte das System proQura entwickelt. Für Hausärzte gibt es Angebote von den Betriebsgesellschaften der Hausarztnetzwerke.
Politische Änderungen zur Senkung der Medikamentenkosten dauern meist Jahre. Die jetzige gesetzliche Bestimmung für die teilweise Rabattweitergabe leistet einen sofortigen Beitrag zur Qualitätssteigerung und Kostensenkung. Die politische Diskussion ist nicht abgeschlossen – es kann durchaus sein, dass künftig weitere Instrumente zur Kostendämpfung eingeführt werden.
Das Potenzial der gesetzlichen Regelungen zur Rabattweitergabe ist noch lange nicht ausgeschöpft. Es ist begrüssenswert, dass neu alle Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, Apotheker) vom Runden Tisch Kostendämpfung aufgefordert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zur Rabattweitergabe umzusetzen, und dass die Absicht besteht, diese Regelung auf Medizinprodukte zu erweitern.