Position Pro Medicus zum EFK-Bericht «Vergünstigungen bei der Medikamentenabgabe»
August 2026
Der am 12. August 2026 veröffentlichte Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur «Prüfung der Aufsicht im Bereich Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht von Vergünstigungen bei der Medikamentenabgabe» bestätigt das grosse Einsparpotenzial einer konsequenten Weitergabe von Arzneimittel-Rabatten. Der EFK-Bericht zeigt klar auf, dass vertraglich basierte Systeme wie proQura eine gesetzeskonforme Rabattweitergabe sicherstellen.
Indem die EFK die zu geringe Rückführung von Medikamentenrabatten bemängelt, stellt sie sich implizit hinter Systeme wie proQura, welche den Leistungserbringern die Erfüllung ihrer Pflichten nach Art. 56 Abs. 3bis KVG und VITH ermöglichen. Der EFK-Bericht hält fest, dass mit vertraglich basierten und gesetzeskonformen Systemen (wie proQura) ein bedeutendes Kostensparpotenzial besteht. Damit stützt die EFK die Resultate der von Pro Medicus mandatierten Polynomics-Studie, dass mit Systemen wie proQura bei der ambulanten Ärzteschaft ein jährliches Einsparpotenzial von CHF 150 Mio. besteht – ganz zu schweigen von der vollständigen vertraglichen Einbindung aller Spitäler und der Apotheken in solche Systeme. Positiv wertet Pro Medicus zudem die Feststellung der EFK, dass Leistungserbringer, die sich einem vertraglich geregelten System wie proQura anschliessen, geringere Kontrollaufwände verursachen als Leistungserbringer ohne entsprechende Vereinbarungen.
Die EFK hat in ihrem Bericht bemängelt, dass das BAG über keine ausreichenden Nachweise der Rabattweitergabe verfüge. In Bezug auf proQura ist dies nachweislich falsch: Pro Medicus hat den Krankenversicherern und dem BAG in Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen alle Daten der Jahre 2020 bis 2025 zu proQura geliefert, welche jede einzelne Rabattgewährung bis auf Stufe Leistungserbringer ausweisen. Pro Medicus hat das BAG und die EFK nach Lektüre des EFK-Berichts darauf aufmerksam gemacht.
Der EFK-Bericht macht deutlich, dass die konsequente Weitergabe von Vergünstigungen ein wirksames Instrument zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen darstellt. Gleichzeitig empfiehlt die EFK sicherzustellen, dass Vergünstigungen möglichst direkt den Patientinnen und Patienten beziehungsweise den Prämienzahlenden zugutekommen. Zu proQura liegen den Krankenversicherern die Angaben zu den Rabatten seit 2020 so vor, dass diese die Rabatte dem einzelnen Patienten zuweisen und weiterleiten können. Pro Medicus sieht die Gesundheitspolitik und die Tarifpartner in der Verantwortung, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sie für alle Akteure (Gesundheitsbehörden, Krankenversicherer, Leistungserbringer) umsetzbar sind.
Seit 2020 trägt proQura zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei und leistet einen messbaren Beitrag zur Kostenentlastung und zur Qualitätsverbesserung im ambulanten Gesundheitswesen. Allein für das Berichtsjahr 2025 fliessen via proQura CHF 20 Mio. an die Krankenversicherungen, zur Senkung der Prämienlast.
Pro Medicus wird sich im Sinne der Beschlüsse des Runden Tisches Kostendämpfung von 2025 auch künftig dafür einsetzen, dass ambulant tätige Leistungserbringer ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Weitergabe von Medikamentenrabatten nachkommen können, indem sie bei proQura mitmachen.