Ergänzungen zu den Antworten des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrätin Vroni Thalmann-Bieri (25.4287) über «Transparenz zu Qualitätsmassnahmen und Weitergabe von Arzneimittelrabatten an die Prämienzahlenden»
November 2025
Diese Woche hat sich der Bundesrat aus Anlass einer Interpellationsantwort zur Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Weitergabe von Arzneimittelrabatten bei niedergelassenen Spezialärzten gemäss Art. 56 Abs. 3bis KVG und der VITH geäussert. Er stellt darin die Recht- und Verhältnismässigkeit des Systems dar.
Im einleitenden Text ihrer Interpellation vom 26.9.25 zur Weitergabe von Arzneimittelvergünstigungen bezieht sich Nationalrätin Vroni Thalmann-Bieri (SVP, LU) explizit auf das System proQura:
«Mit Art. 56 Abs. 3bis KVG wurde es möglich, dass selbstdispensierende Ärzte bis zu 49% der von Pharmafirmen gewährten Rabatten einbehalten dürfen, sofern diese in Qualitätsmassnahmen investiert werden. Die restlichen 51% müssen den Krankenkassen z.H. der Prämienzahlenden überwiesen werden. In der Praxis hat sich daraus ein Geschäftsmodell entwickelt. Firmen wie ProQura bieten Ärzten an, ihre Rabatte gebündelt mit Pharmafirmen zu verhandeln und abzuwickeln. Nach Angaben von ProQura sind diesem System derzeit 800 Spezialärzte angeschlossen. ProQura spricht von rund 50 Mio. Fr. an Einsparungen, die an die Krankenversicherungen weitergeleitet wurden. Das heisst, dass nahezu der gleich hohe Betrag den Ärzten zufloss. Offenbar behielt ProQura allein im Jahr 2025 ca. 3.5 Mio. Fr. als Gebühr ein.»
Wir nehmen dazu wie folgt Stellung:
Das Angebot einer professionellen Dienstleistung für die gesetzeskonforme Abwicklung von Arzneimittel-Vergünstigungen ist nicht nur sinnvoll, sondern auch zwingend notwendig. Die Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich VITH (SR 812.214.31) stellt hohe Anforderungen an die Abwicklung, Qualitätssicherung und das Reporting dieser Vergünstigungen. Einzelne Ärztinnen und Ärzte beispielsweise können diese komplexen Vorgaben in der Praxis kaum eigenständig leisten. Um trotzdem eine gesetzeskonforme und zielführende Abwicklung für die Leistungserbringer zu gewährleisten, bietet Pro Medicus mit dem System proQura den Leistungserbringern eine einfache und kostengünstige Lösung an, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
proQura generiert heute jährlich Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe für das Schweizer Gesundheitswesen und trägt wesentlich dazu bei, dass die Qualität des Gesundheitssystems steigt. Systeme wie proQura haben gemäss einer Polynomics-Studie von 2025 das Potenzial, jährlich einen Einspareffekt von mehr als CHF 100 Mio. für das Schweizer Gesundheitssystem zu generieren. Das hat auch der Runde Tisch Kostendämpfung im November 2025 erkannt und fordert die konsequente weitere Ausdehnung der Rabattabwicklung.
Der von Nationalrätin Vroni Thalmann-Bieri in der Interpellation genannte Betrag von 3.5 Mio. aus Gebühren im Jahr 2025 liegt weit über den Erträgen, welche die Trägerorganisation für den Betrieb von proQura erhält. Vielmehr ist richtig: Die Gebühr pro Ärztin oder Arzt beträgt durchschnittlich rund CHF 100 pro Monat. Die Kosten für den Betrieb von proQura müssen nach Gesetz vollumfänglich von der Ärzteschaft getragen werden. Kein Franken aus den rückgeführten Arzneimittelrabatten kommt der Betriebsgesellschaft von proQura zugute.
Die von den bei proQura teilnehmenden Arztpraxen einbehaltenen Vergünstigungen müssen für die Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Je höher die Gesamtsumme der Vergünstigungen und die Zahl der teilnehmenden Leistungserbringer sind, desto höher ist der Anteil, der für Qualitätsmassnahmen und die Reduktion der Prämienlast eingesetzt werden kann.